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  • AutorenbildAli Ria Ashley

Inobhutnahmen explodieren dank Kindschaftsreformgesetz und CORONA-Maßnahmen!

Aktualisiert: 29. Apr. 2023


Die Inobhutnahmezahlen Explodieren ( Mal wieder ) [23]


Warum eigentlich genau?


In Deutschland gibt es seit dem 1.Juli 1998 das gut klingende Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) [17] [18] Ein Gesetz das erstaunliche Modifikationen im Familienrecht vornahm und alte Regelungen aus der Zeit der Bonner Republik aufhob. Eines der bedeutsamsten Endziele des Erlasses war es, das so genannte „Kindeswohl“ in den Mittelpunkt zu stellen und die elterliche Verantwortlichkeit und das Sorgerecht für Nachkommen zu festigen.


Das KindRG führte u.a die so genannte Beweislastumkehr [19] ein, die es dem Jugendamt gestattet, bei „Kindeswohlgefährdungen“ [22] (unbestimmter Rechtsbegriff) durchgreifen zu können, ohne dass es zuvor den Beweis erbringen muss, dass eine reale Gefahr für das Kind bestand oder bestehen wird und ohne, dass es vorher ein Gericht angerufen hätte.


Das heißt also, dass Jugendamt darf völlig ohne die Erlaubnis eines Richters ein Baby, ein Kind oder einen Jugendlichen von der Straße weck mitnehmen und z.B auch einsperren; Natürlich nur zu seinem eigenen Schutz. Auch braucht es keinerlei Straftaten zum Nachteil des Kindes durch die Eltern.


Es gnügt lediglich die Behauptung, dass das "Kindswohl" gefährdet wäre bzw. eine "Gefahr" sei gegen das Kind gerichtet. Was das für eine "Gefahr" genau ist muss das Jugendamt niemanden erklähren. Wenn jemand nachfragt wird auf den "Datenschutz" verwiesen.


Man könnte auch sagen, dass Jugendamt hat seit dieser fatalen Reform, dass Recht Babys, Kinder und Jugendliche zu "Verhaften" zu ihrem eigenen Schutz, also Jugendamtsmitarbeiter können hoheitliche handlungen durchführen.


Diese "Schutzhaftmaßnahmen" ( Inobhutnahmen ) geschieht in aller regel in zusammenarbeit mit der Polizei und das nicht selten gegen den Willen des Kindes und gegen den Willen der Eltern.


Die gesetzliche Grundlage [25] für das steht im Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im Absatz 2:




Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. [25]

Man beachte das Datum dieses Gesetzes: 26.Juni 1990. Es entstand also kurz nach der Widervereinigung Deutschlands.


Am 9. November 1989 stehen die Grenzen zum Westen offen. 329 Tage nach dem Mauerfall ist die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 vollendet worden. Die DDR tritt der Bundesrepublik bei - der Tag der Deutschen Einheit.


Man kann beweisen, dass hinter diesen Spezialgesetzen die mit der Widervereinigung im Zusamnnenhang standen. 229 Tag nach dem Fall der Mauer wurde das harmlose Jugendschutzgesetz der BRD ( Bonner republik ) versegt und ein anderes eingeführt. Eines, dass Eltern völlig entrechtete und den Protagonisten alle Rechte zusprach, schließlich geht es ja um das wohl von Kindern.


Da dürfen "Grundrechte" keine Rolle spielen, auhc keine Internationalen Menschenrecht. Sogut wie kein Mensch sricht über genau diese Probleme, die offenbar durch STASI Kader gestaltet wurden.




Die DDR Kader haben massiv einfluss genommen um ihre Selbstbedienungsmentalität weiter führen zu können.


Diese Selbstbedienungsmentalität, was die Familien betraf, sollte genauso möglich sein, wie in der DDR und im Grunde genommen ist dieses Kindschaftsreformgesetz nichts weiter, als eine versteckte Methode um völlig ohne Probleme an Kinder zu kommen, wie es in der DDR war. Hierzu bedienten sich die Konsruktöre etlciher schwammiger gummibegriffe wie "Kindswohl", "Kindswohlgefährdung", "Erziehungsfähigkeit", "Bindungsintoleranz", "Überforderung" "Verwarhrlosung" und Mißbrauch des Sorgerechtes um nur einige zu nennen.


Die Beweislastumkehr, die das Kindschaftsreformgesetz brachte, bewirkt, dass die Eltern im Falle von Vorwürfen in Bezug einer Kindeswohlgefährdung [22] nunmehr beweisen müssen, dass sie in der Lage sind, das Kind zu sichern und zu versorgen. In Zeiten sinkender Geburtenzahlen steigt die Schnüffelei des Staates in Familien an, wie man an dieser Statistik erkennt:


[23] Entwicklung der Kindswohlgefährdungen 2012 bis 2021





Die Zahl der Inobhutnahmen wächst stetig [5] [23]


Die Eltern sind, anders als im Strafrecht oder Zivielrecht, verpflichtet, sich zu rechtfertigen.


Sie müssen Anschuldigungen entkräften und das Gegenteil, ja ihre Unschuld beweisen. Grundrechte wie Aussageverweigerungsrecht, Datenschutz oder das Recht auf ein faires Verfahren mit Öffentlichkeit, Post und Koruspondenzgeheimnis, existieren an dieser Stelle nicht. Und bis die Eltern sich gerechtfertigt haben, sind aber die Kinder oft nicht mehr da. Die Verfahren dauern oft jahre lang und dann heißt es:


Das Kind sei dort wo es ist "zuhause", es hätte eine "Entfremdung" stattgefunden. Die für die Jugendämter arbeitenden „freien Träger“ (oft Kirchen // Diakonie // Caritas // oder Stiftungen) erstellen in der Zwischenzeit Berichte und Gutachten, welche die Vorwürfe, sind sie noch so absurd, bestätigen oder den Eindruck konstruieren, dass es richtig war, die Kinder aus der Familie zu nehmen.

Dabei werden Grundrechte wie Datenschutz oder allgemeine Persönlichkeitsrechte, der Schutz des gesprochenen Wortes, oder die Unverletzbarkeit der Wohnung völlig ignoriert, ja mehr noch, diese Grundrechte werden gegen die Eltern angewandt.


Wo z.B gesagt wird, dass man die Namen der "anonymen Hinweisgeber" aus datenschutzgründen nicht nennen dürfe. Zudem muss erwähnt werden, dass die sogenannten "freien Träger" sich das Geld selber beantragen können und diese dann auch selber "bewilligen" können. So kommen völlig Irre Zahlen zustande von Tagessetzen von bis zu 2000 Euro oder monatlichen Kosten für die Unterbringung von bis zu 20 000 Euro.


Eine Inobhutnahme kostet alleine 7000 Euro.


Im tagesspieleg steht:


Zitat Heinz Buschkowsky:


„Die Träger bewilligen sich das Geld selbst“** [9]


Die anhängigen Gerichtsverfahren gegen die Eltern sind nicht öffentlich. Die Eltern können keine Zeugen benennen. Sie können keine Beweismittel einreichen und wenn Sie es tun, dann werden diese Beweise in aller Regel völlig ignoriert.


Stellungnahmen von Ärzten, Lehrern, Nachbarn oder Verwandten werden nicht zur Kenntnis genommen, also Zeugenaussagen für die Eltern genauso wenig wie andere entlastende Beweise bzw. Beweismittel. Wie zum Beispeil Fotos oder Videos von den Kindern.

Nur das Wort des Jugendamtes oder z.b des Sozialarbeiters an einer Schule z.B, der Berichte verfasst hat gegen die Eltern zählen nicht nur, Sie werden als FAKT hingestellt. Ein in Frage stellen ist nicht erlaubt. Und so mündet das ganze immer in ein "Sachverständigen Gutachten", welches nicht selten den Eltern eine zu mindestens verminderte Erziehungsfähigkeit attestiert. Ein Gutachten, was den Eltern in aller regel in rechnung gestellt wird. Es ist an perfidität kaum noch steigerbar.


Nicht selten werden den Müttern vorgeworfen, dass Sie schlicht "verrückt" wären. Die Väter werden oftmals unterstellt, dass Sie ja Hinweise geben würden, die den Schluss zulassen, dass Sie irgendwie "Pervers" sein könnten. Die Kinder werden in den meisten Gutachten als "Verhaltensauffällig" dargestellt.


Als ob es Kinder gäbe, die nicht "Verhaltensauffällig" wären. Prof.Dr.Wolfgang Klenner zu diesem Vorwurf, die Kinder sein "Verhaltensauffällig:


Zitat Prof.Dr.Wolfgang Klenner:


"Kinder die nicht Verhaltensaufällig sind, sind Verhaltensauffällig."


Das Jugendamt agiert in diesen FamGF Verfahren als "Beteiligte".... hier der Beweis:


Das obige Dokument ist authentisch. In diesem Dokument wird durch die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass Jugendamtsmitarbeiter in einer Anhörung sich in diesen FamFG verfahren befinden. Und als solche genießen Sie um es salopp zu sagen: Vollkommene Narrenfreiheit.


In Wirklichkeit aber haben wir ein Team bestehend aus Jugendamtsmitarbeiter, immer 2, mit dem Richter, dann mit dem "Sachverständigen" plus noch oben drauf der so genannte "Verfahrensbeistand", also der so genannte "Anwalt" des Kindes, zusammen

gegen:


die Eltern, die in diesen Verfahren nicht mal mehr Grundrechte besitzen.


Das Jugendamt ist also in Wahrheit eine Partei in einem Gerichtsverfahren, flankiert von dem zuständigen Richter, der in aller Regel alles tut, was das Jugendamt "vorschlägt" und gleichzeitig aber sind Sie, wenn es "schwierig" wird, also die Eltern z.B eine Anzeige gegen die Jugendamtsmitarbeiter verfassen wegen falscher uneidlicher Aussage, lediglich "lose beteiligte" in einem Kaffekränzchen, die man eben nicht wegen falschen Ausagen belangen kann in gerichtsverfahren.


Das Wort der Eltern zählt in aller Regel Garnichts, das heißt, wenn Sie überhaupt zu Wort kommen. Sie, die betroffenen Eltern, werden als Schuldige von vornherein behandelt, die gefälligst ihre Unschuld zu beweisen haben.

Was auch völlig logisch ist, denn alles andere wäre "Verfolgung Unschuldiger". [10] .


Das Kindschaftsreformgesetzt mit seinem FamFG zwingt also die Justiz dazu Bürger die nichts getan haben vor ein eigenartiges "Gericht" welches in seiner Struktur aus 2 voneinander getrennten juristischen Ebenen besteht.

In diesen Verfahren der so genannten "Freiwilligen Gerichtsbarkeit" haben die Eltern nicht nur keine Grundrechte wie z.B "Datenschutz", "Aussageverweigerungsrecht " "Das Recht auf ein faires Verfahren" etc.


Sondern hinzu kommt, dass das ZPO, die Zivile Prozessordung hier nicht greift.


Wir haben es als mit einem eigenartigen Verfahren zu tun, wo nicht einmal den Eltern die Regeln aus dem ZPO ( zivile Prozessordung) gewährt wird. Ein Verfahren woraus die Eltern in allerregel als Verlierer rausgehen MÜSSEN.


Das ist eine Art Fußballspiel nicht 11 gegen 11 Spieler, sondern 2 gegen 22 Spieler. Und zwar Spieler, der Profiklasse gegen 2 Amateure wo nicht mal die Grundlagen des Fußballspiels greifen. Denn die 22 Profifußballer brauchen sich an so gut wie gar keine Regeln halten, die 2 Amateure aber hingegen, müssen alle Regeln die es gibt im Fußball, peinlichst genau befolgen.


Nicht mal Anwälte wissen, dass die zivile Prozessordung in diesen FamFG Verfahren nicht greift, es ist aber de fakto so: [16]


Quellen:


Zitat:


Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland einen Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der in bestimmten Zivilsachen im Gegensatz zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) verfährt, sondern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

* stelle von mir rot markiert


Die Jugendamtsmitarbeiter agieren im Status eines beteiligten in einer "Anhörung". Auf der anderen Seite aber sitzen die Eltern, die aufpassen müssen, was sie sagen oder nicht sagen. Schon das nennen eines falschen Datums kann zu einer Anzeige führen wegen "fascher uneidlicher Aussage.


Jugendamtsmitarbeiter jedoch dürfen die Eltern beschuldigen, die Kinder Misshandelt zu haben oder sogar Mßbraucht zu haben oder schlicht, Sie hätten das Kindswohl gefährdet, Sie könnten auch pervers sein. Nicht selten kippen die Jugendamtsmitarbeiter und weitere Verfahrensbeteiligte ( Anwalt des Kindes ) oder auch der Richter kübelweise Dreck über die Eltern, die sich nicht wehren können.


Oft kommen die Eltern sogut wie garnicht zu Wort. Und nicht selten arbeiten sogar die Anwälte der Eltern mit dem Gericht und dem Jugendamt Hand in hand.


Alleine dieser Begriff "Kindswohlgefährdung" vernichtet Familien zu hunderttausenden, weil er beliebig verwendet werden kann und wird. Es sind beliebige Begriffe wie auch "Erziehungsfähigkeit"... versuchen Sie mal zu erklären, was das sein könnte.


Es wird ihnen nicht gelingen. Aber teure Sachverständige, die können das sehr wohl bei einem Honorar von bis zu 30 000 Euro pro Gutachten. Lohnt sich.


Kindswohlgefährdung [22] ist ein gutes Geschäft:


Die sogenannte „Anhörung“ (nicht zu verwechseln mit einem ordentlichem Gerichtsverfahren), wo dann auf Kosten der betroffenen Eltern ein Gutachter bestellt wird, der nicht selten und wie erwähnt bis zu 30.000 Euro für das Gutachten verlangt.


Alleine das reicht schon, um einer Familie finanziell das Genick zu brechen. Hinzu kommen natürlich Unsummen für Anwälte, sodass zum Schluss die betroffenen Familien auf einem Berg Schulden sitzen.[7]


Der Staat dient bei wirtschaftlich schwachen Familien als "Kreditgeber", der in Vorleistung tritt und die Kosten für die Fremdunterbrigung zahlt und später aber bei der betroffenen Familie, sollten Sie Geld verdienen oder das Betroffene Kind erwachsen ist über das Heranziehgungsgesetz zurück holt.[7]


Tragisch ist es in Fällen, wie zum Beispiel im Falle einer Indischen Familie

Der Vater der kleinen Familie ist nach Deutschland gekommen um als Informatiker zu arbeiten. Die kleine Tochter wurde inobhut genommen, weil angeblich die Tochter "Sexuell Missbraucht" gewesen sein soll.


Wieder mal Behauptungen ohne Grundlagen. Diese Verdacht bestätigte sich auch faktisch nicht. Das Mädchen ist aber dennoch in Fremdunterbrinung. Das tragische zu dem seelischen Leid kommt nun dazu, dass der gut verdienende Familienvater, ein großen Teil seines Geldes an das Jugendamt zahlen muss.[14] [15] Solche Aktionen verscheuchen natürlich die tatsächlichen Fachkräfte die nach Deutschland kommen wollen und vertreiben diejenigen, die hier sind.


Deutschladn hat im Außland einen extrem schlechten Ruf als land der KinderKLAUer. Deutschland aber tut so, als gäbe es diese problem nicht. Nicht mal im landtag werden diese probleme angesprochen.


An der Lage, dass die BRD täglich Babys, Kinder und Jugendliche vor ihren „bösen“ Eltern „rettet“, haben zwei Personen massiv mitgewirkt:


Dr. Angela Merkel: Das ist die Frau, die die Beweislastumkehr einführte, damals als Familienministerin im Kabinett Kohl.


Ursula von der Leyen: Sie hat mit der Einführung der sogenannten „Frühen Hilfe“ einen krassen Beitrag zur Explosion der Inobhutnahme-Zahlen beigetragen. Die sogenannte Frühe Hilfe [1] ist ein legales, engmaschiges Spionagenetzwerk gegen Eltern [2].


Wenn es um Kinder geht, gibt es keinen Datenschutz. Das klingt irgendwie gut, es geht ja um die Sicherheit von Kindern. In Wahrheit aber wurde eine Art professionelles Spionagenetzwerk aufgebaut aus Lehrern (Schulen), Kindergärten, Krankenhäusern, Hausärzten, Polizei und Ordnungsamt, ja selbst das Jobcenter, tragen Daten zusammen, im Sinne von „Stille Post“ bei.


Es werden im Hintergrund Aktenlagen geschaffen, wo dann zum Schluss Puzzleteile herausgefischt werden, um eine „Inobhutnahme“ zu begründen. Das internationale Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre wird durch die so genannte Frühe Hilfe aufgehoben. [20] [21] .


Dabei ist Art.8 eines der wichtigsten Grundrechte überhaupt. Nur der zählt nicht im gesammten deutssprachigem Raum. Ein koriosum.


Europäische Menschenrechtskonvention im Abschnitt I - Rechte und Freiheiten (Art. 2 - 18) steht klipp und klar im Art.8

Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. (2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

Die betroffenen Familien werden seelisch traumatisiert und wirtschaftlich über Generationen vernichtet, durch Unterbringungskosten von mehreren Tausend Euro pro Monat und Kind.

Die deutsche Regierung spricht von „Inobhutnahme-Zahlen“. Das sind allerdings nicht die wirklichen Zahlen, was die angeblich "geretteten" Kinder betrifft.


Denn pro Inobhutnahme sind es bis zu 8 Kinder. So muss die jährliche Zahl mindestens mit dem Faktor 1,5 bis 2 multipliziert werden, um auf die Zahl der tatsächlichen Kinder zu kommen.

Und wie zu befürchten wurden offenbar auch Babys, Kinder und Jugendliche aufgrund der Corona maßnahmen von den Jugendämter "gerettet". [6]


ali ria ashley freier Journalist / Blogger


Quellen:

[1] Konzept der „Frühen Hilfe“: https://www.grin.com/document/132771


[2] "Merkel unterstützte den Vorschlag ihrer Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die ein Netzwerk aufbauen will, in dem sich die einzelnen Akteure besser miteinander abstimmen können." <br>



[3] "Schwarzbuch Jugendamt - Eine Streitschrift gegen die Masseninobhutnahme durch Jugendämter in Deutschland"<br>



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