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  • AutorenbildAli Ria Ashley

Das Geschäft mit Babys, Kindern und Jugendlichen in Deutschland blüht, dank käuflicher Politiker!





Das Geschäft mit Babys, Kindern und Jugendlichen in Deutschland blüht, dank käuflicher Politiker, nicht nur in Deutschland.


Der Sündenfall: Die "Beweislastumkehr"


ist ein zentrales Problem in Deutschland im Kindschaftsrecht, im Familienrecht. „Kurze Geschichte“: Bis zur "Wende" (Wiedervereinigung) galt, wenn es um eine Inobhutnahme ging, also um eine so genannte „Fremdunterbringung“, das Prinzip in der Bonner Republik (BRD):


"Das Jugendamt musste den Eltern einen Totalschaden attestieren, belegen und das dem GERICHT begründen, wenn sie das Kind dieser Eltern Fremdunterbringen wollte. Dieses Prinzip der Bonner Republik, was sehr gut war für Eltern.


Musste doch das Jugendamt oder wer auch immer den Eltern ein Fehlverhalten oder was auch immer BEWEISEN, belegen…. Die Eltern quasi „Überführen“, eine Tat zum Nachteil der Kinder belegen.


Ganz Offenbar durch die STASI ( Mfs ) Kader wurde dieses für die Familien gute Position umgestülpt UND folgende Weichen gestellt.


1. Aus dem Familiengericht wurde neu aufgestellt... FamFG (Freiwillige Gerichtsbarkeit) // Es ist auf der einen Seite quasi kein Gericht mehr... vielmehr eine Art Kaffeekränzen für das Jugendamt.


2. Für die Eltern hingegen ein brutales Strafsondergericht, dass alles gegen die Eltern auffährt, wie ein hartes Strafgericht.


3. Die Jugendamtsmitarbeiter sind weder "Partei", noch "Zeuge" noch "Sachverständige". Sie sind, und deswegen haben Sie auch völlige Narrenfreiheit, lediglich "Beteiligte". Beteiligte können nicht für falsches vorbringen von Aussagen, berichten oder Beweismittel belangt werden (Sehr geschickt gemacht).


4. Das Jugendamt und seine Mitarbeiter sind auf der Seite der "Anhörung", das wie ein Kaffeekränzchen ist.


5. Die Eltern aber sind auf der Seite, wo jeder Fehler hart bestraft wird... auch ein falsches Datum aus Versehen, kann zu einer Anzeige führen wegen falscher uneidlicher Aussage.


6. Das Jugendamt ist auf der Seite der "Anhörung", wo alles erlaubt ist... so ist es den Jugendamtsmitarbeitern erlaubt, dem Familienvater zu unterstellen, dass er eventuell "Pervers" sei oder "verrückt" oder "Gefährlich". Die Mutter darf ohne juristische Folgen als psychisch krank hingestellt werden, als "Versagerin", als "Rabenmutter", eine Mutter, die ihre Kinder nur deswegen bekommen hat, um Sozialhilfe zu kassieren z.B... die Eltern sind auf der Seite, wo sie nicht einen einzigen Vorwurf machen dürfen gegen die Jugendamtsmitarbeiter.... Sie kassieren sofort eine Anzeige wegen "Beleidigung" oder "Bedrohung". Das Jugendamt darf aber drohen, beleidigen und auch erpressen.... das ist dann erlaubt und legitim, es ist ja nur eine "Anhörung", wo das Jugendamt nur zufällig reinkommt und was sagt... rein zufällig, so als am Rande beteiligte.


7. Das Jugendamt darf ohne Richterbeschluss sich jedes Baby, jedes Kind und jeden Jugendlichen überall mitnehmen... das wurde per Gesetz so gemacht. SGB VIII 8a steht es explizit.


8. Das Jugendamt darf so agieren wie ein Gericht und kann jedes Baby und jedes Kind von überall mitnehmen.... und jetzt kommt es: Die Eltern müssen dann beweisen, dass Sie gute Eltern sind. In der Zwischenzeit wird ein Anwalt für die Kinder eingerichtet. Der Anwalt des Kindes ist in der Regel der Anwalt des Jugendamtes, gegen die Eltern. (Unfassbar clever gemacht!).... das ist die Beweislastumkehr, die Eltern müssen beweisen, dass Sie gute Menschen und gute Eltern sind. Das ist eine unfassbar schwierige Aufgabe... fast unlösbar. Für Menschen, die nicht gut schulisch unterwegs sind, die keine Briefe schreiben können oder ähnliches ist die Sache verloren in 99 % der Fälle. Die meisten Babys, Kinder und Jugendliche, die in diesen Strudel geraten sind in aller regel Kinder aus armen Verhältnissen. Und nun kommt das Torpedo, was ebenfalls die In Inobhutnahme Statistik nach oben hält seit Jahrzehnten:


9. Sozialhilfeempfänger und Harz4 Familien können sich gegen eine Inobhutnahme wehren in dem Sie sich einen Anwalt nehmen dürfen. Das zahlt der Staat! Es ist aber eine Art trojanisches Pferd. 1. Arbeiten fast alle lokalen Anwälte auch für das Jugendamt und Familiengericht und 2.tens bekommen die Anwälte rund 500 Euro einmalig für die Vertretung der Eltern, die hoffen, dass ihnen der Anwalt hilft. Der Anwalt kann aber für 500 Euro einmalig gar nicht richtig helfen. Alles in allem: Das System hat Eltern in eine absolut ausweglose Situation gebracht zum einen und zum anderen Jugendamtsmitarbeiter quasi unter Immunität gestellt.


10. Auch wenn Sie mit voller Absicht vor diesem Gericht / Anhörung Rotz frech nachweislich lügen und betrügen, Akten fälschen und Beweismittel fälsche... auch wenn ihnen das nachgewiesen wird: Es passiert ihnen rein gar nichts! Bis zur Stunde gibt es nicht einen Jugendamtsmitarbeiter, dem nachgewiesen worden ist, dass durch das Lügen und betrügen ein Kind für Jahre in ein Heim gekommen ist (und dadurch unermesslich viel Schaden verursacht wurde, seelisch und finanziell) dafür juristisch belangt worden. Also nichts Strafverfahren durch eine Staatsanwaltschaft.


Zudem sind die Zahlen gefälscht: die Inobhutnahme Zahlen beziehen sich auf Fälle:


Also ein Fall hat bis zu 7 oder mehr Kinder.


Das bedeutet du musst, die Inobhutnahme zahlen mit dem Faktor 2 bis 3 multiplizieren, dann kommt man auf die reale zahlen. Zudem wurde zum Schutz der Seite der Jugendämter und des Staates ein Gesetz geschaffen, das" Heranziehungesetzt ", welches regelt, dass die Unterbringungskosten auf die Opfer dieses Terrors abgewälzt werden. Das bedeutet... wenn Immobilien da sind oder Bargeld, so ist das weck. Wenn die Kinder dann 18 Jahre alt sind, holt sich der Staat das Geld von diesen Kindern, wenn es nichts bei den Eltern zu holen gibt. Das bedeutet, diese jungen erwachsenen sind finanziell ruiniert noch bevor ihr Leben startet.


diese Gesellschaft hat noch einige (für uns Menschen sehr wichtige) Regeln geändert.


11. Eltern dürfen den vom FamGericht benannten Verfahrensbeistand nicht mehr ablehnen. Eine Qualifikation um als VB zu arbeiten benötigt man nicht. Das Gericht kann jeden benennen das es möchte.


12. Opfer von Missbrauch dürfen nur noch 1x von einem Gutachter befragt werden. Danach wird jede weitere beantragte Begutachtung von den Gerichten abgelehnt. Wer benennt wohl diesen "ersten" Gutachter?


13. Es wurde beschlossen, dass es eine Straftat ist einem (seinem) Kind einzureden missbraucht worden zu sein. Da in "nicht öffentlichen" Verhandlungen nun jeder Pädophile behaupten kann das es die Eltern waren die es dem Kind eingeredet haben missbraucht worden zu sein, werden demnächst wohl viele Mütter und Väter von Missbrauchsopfern wohl wegen Verleumdung/übler Nachrede verurteilt um dann dem Vergewaltiger ihrer Kinder Schmerzensgeld oder Schadenersatz zahlen zu dürfen.


Wussten Sie um diese Gesetzesänderungen die von den Medien nicht kommuniziert wurden/werden? Die GEZ-Mafia und deren anhängende Sender senden das, was Sie hören sollen, nicht was Sie aufregen würde. Wir wollen ja nicht, dass Sie sich zu sehr aufregen nicht wahr.


ali ria ashley freier Journalist / Blogger

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